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TTDSG

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Rechtsgrundlage § 25 TTDSG
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Was Deutsches Gesetz für Cookies & Endgeräte
In Kraft seit Dezember 2021
Lesehilfe:

Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) ist ein deutsches Gesetz, das seit Dezember 2021 die Anforderungen an das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten regelt, insbesondere für Cookies. Es setzt die europäische ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht um und ergänzt die DSGVO um eine eigene Grundlage für Cookie-Einwilligungen.

Das Herzstück: § 25 TTDSG

Absatz Regelung
§ 25 Abs. 1 Einwilligungspflicht beim Zugriff auf Endgeräte-Informationen
§ 25 Abs. 2 Nr. 1 Ausnahme: technisch notwendig zur Übertragung
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 Ausnahme: technisch notwendig für den gewünschten Dienst

TTDSG und DSGVO: zwei Gesetze, ein Banner

Das TTDSG regelt, ob du überhaupt ein Cookie setzen darfst; sobald dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift zusätzlich die DSGVO für die weitere Verarbeitung dieser Daten. In der Praxis bedeutet das: Ein Cookie-Banner erfüllt meist beide Anforderungen gleichzeitig, muss aber rechtlich beide Grundlagen im Blick behalten.

Was ist ohne Einwilligung erlaubt?

Technisch notwendige Cookies, etwa für einen Warenkorb, ein Login oder Sicherheitsfunktionen, fallen unter die Ausnahme nach § 25 Abs. 2 TTDSG und brauchen keine vorherige Einwilligung. Sobald ein Cookie jedoch primär der Analyse, dem Marketing oder der Personalisierung dient, greift die Einwilligungspflicht, unabhängig davon, ob am Ende personenbezogene Daten entstehen.

Praxisbeispiel

Eine Kursplattform prüfte alle eingesetzten Cookies gegen die Ausnahmen des § 25 Abs. 2 TTDSG. Das Login-Cookie und ein Cookie zur Speicherung des Kursfortschritts während einer Sitzung fielen unter die Ausnahme und liefen ohne Einwilligung. Ein eingebundenes Marketing-Pixel dagegen brauchte eine aktive Zustimmung über das Cookie-Banner, bevor es überhaupt laden durfte.

Verhältnis zur geplanten ePrivacy-Verordnung

Auf EU-Ebene ist seit Jahren eine ePrivacy-Verordnung in Planung, die die bestehende ePrivacy-Richtlinie und damit indirekt auch das TTDSG ablösen soll. Bis diese Verordnung tatsächlich in Kraft tritt, bleibt das TTDSG die maßgebliche deutsche Grundlage für Cookies und vergleichbare Technologien.

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Gut zu wissen. Das TTDSG gilt zusätzlich zur DSGVO, nicht anstelle davon. Prüfe bei jedem Tool beide Rechtsgrundlagen getrennt.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu ttdsg

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Gilt das TTDSG auch für Apps?
Ja, § 25 TTDSG spricht von Endeinrichtungen allgemein und erfasst damit auch mobile Apps, nicht nur klassische Websites im Browser.
Ersetzt das TTDSG die DSGVO für Cookies?
Nein, beide gelten parallel. Das TTDSG regelt den Zugriff auf das Endgerät, die DSGVO die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten.