Betroffenenrechte
Die Betroffenenrechte aus Art. 15 bis 22 DSGVO geben Nutzern konkrete Ansprüche gegenüber dem Verantwortlichen. Sie sind das Herzstück der DSGVO aus Sicht der betroffenen Person, denn sie machen den Datenschutz praktisch durchsetzbar statt nur theoretisch zu bestehen.
Die wichtigsten Rechte im Überblick
| Recht | Artikel | Kurz erklärt |
|---|---|---|
| Auskunft | Art. 15 | Welche Daten werden verarbeitet und warum |
| Berichtigung | Art. 16 | Falsche Daten korrigieren lassen |
| Löschung | Art. 17 | Daten löschen lassen, “Recht auf Vergessenwerden” |
| Einschränkung | Art. 18 | Verarbeitung vorübergehend einfrieren |
| Datenübertragbarkeit | Art. 20 | Eigene Daten in gängigem Format erhalten |
| Widerspruch | Art. 21 | Verarbeitung aus berechtigtem Interesse stoppen |
Wie müssen Anfragen beantwortet werden?
Grundsätzlich unentgeltlich und innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, dies muss der anfragenden Person aber innerhalb des ersten Monats mit Begründung mitgeteilt werden.
Grenzen der Rechte
Nicht jedes Recht gilt uneingeschränkt. Eine Löschung kann an gesetzlichen Aufbewahrungspflichten scheitern, etwa bei Rechnungen. Dann tritt an ihre Stelle die Einschränkung der Verarbeitung, bis die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Praxisbeispiel
Ein Nutzer eines Onlinekurses bittet per E-Mail um eine Kopie aller über ihn gespeicherten Daten. Der Kursanbieter stellt innerhalb von drei Wochen eine strukturierte Übersicht bereit: Kontodaten, Lernfortschritt, Zahlungshistorie und Kommunikationsverlauf. Zahlungsbelege werden aus der Übersicht als weiterhin aufbewahrungspflichtig gekennzeichnet, mit Verweis auf die gesetzliche Frist.
Setze das korrekt in deiner Datenschutzerklärung um
Unser Generator erstellt solche Klauseln automatisch, rechtssicher in 3 Minuten.
Häufige Fragen zu betroffenenrechte
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.