Rechte der Nutzer 2 Min. Lesezeit

Betroffenenrechte

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Rechtsgrundlage Art. 15 bis 22 DSGVO
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Was Auskunft, Berichtigung, Löschung u.a.
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Frist In der Regel ein Monat
Lesehilfe:

Die Betroffenenrechte aus Art. 15 bis 22 DSGVO geben Nutzern konkrete Ansprüche gegenüber dem Verantwortlichen. Sie sind das Herzstück der DSGVO aus Sicht der betroffenen Person, denn sie machen den Datenschutz praktisch durchsetzbar statt nur theoretisch zu bestehen.

Die wichtigsten Rechte im Überblick

Recht Artikel Kurz erklärt
Auskunft Art. 15 Welche Daten werden verarbeitet und warum
Berichtigung Art. 16 Falsche Daten korrigieren lassen
Löschung Art. 17 Daten löschen lassen, “Recht auf Vergessenwerden”
Einschränkung Art. 18 Verarbeitung vorübergehend einfrieren
Datenübertragbarkeit Art. 20 Eigene Daten in gängigem Format erhalten
Widerspruch Art. 21 Verarbeitung aus berechtigtem Interesse stoppen

Wie müssen Anfragen beantwortet werden?

Grundsätzlich unentgeltlich und innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, dies muss der anfragenden Person aber innerhalb des ersten Monats mit Begründung mitgeteilt werden.

Grenzen der Rechte

Nicht jedes Recht gilt uneingeschränkt. Eine Löschung kann an gesetzlichen Aufbewahrungspflichten scheitern, etwa bei Rechnungen. Dann tritt an ihre Stelle die Einschränkung der Verarbeitung, bis die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Praxisbeispiel

Ein Nutzer eines Onlinekurses bittet per E-Mail um eine Kopie aller über ihn gespeicherten Daten. Der Kursanbieter stellt innerhalb von drei Wochen eine strukturierte Übersicht bereit: Kontodaten, Lernfortschritt, Zahlungshistorie und Kommunikationsverlauf. Zahlungsbelege werden aus der Übersicht als weiterhin aufbewahrungspflichtig gekennzeichnet, mit Verweis auf die gesetzliche Frist.

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Tipp. Richte eine feste E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular für Betroffenenanfragen ein. Das beschleunigt die Bearbeitung und wirkt professioneller als eine Anfrage, die im allgemeinen Postfach untergeht.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu betroffenenrechte

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Wie schnell muss ich auf eine Auskunftsanfrage reagieren?
Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Bei komplexen Anfragen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, mit Begründung an die anfragende Person.
Muss ich jede Löschanfrage sofort umsetzen?
Nicht immer. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Dann wird die Verarbeitung eingeschränkt statt gelöscht, bis die Frist abgelaufen ist.