Einwilligung
Eine Einwilligung ist nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Willensbekundung, mit der eine Person der Verarbeitung ihrer Daten zustimmt. Sie ist eine von sechs möglichen Rechtsgrundlagen aus Art. 6 DSGVO und wird vor allem dann genutzt, wenn keine andere Rechtsgrundlage greift, etwa bei Newsletter-Versand oder nicht notwendigen Cookies.
Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung
| Voraussetzung | Bedeutung |
|---|---|
| Freiwillig | Kein Nachteil bei Verweigerung, keine Kopplung an unnötige Leistungen |
| Informiert | Klare Angabe von Zweck und Umfang der Verarbeitung |
| Unmissverständlich | Aktive Handlung, kein vorangekreuztes Kästchen |
| Nachweisbar | Du musst die Einwilligung dokumentieren können |
| Widerrufbar | Genauso einfach wie die Erteilung |
Wann brauchst du eine Einwilligung?
Typische Fälle sind der Versand eines Newsletters, das Setzen von Marketing- oder Analyse-Cookies und die Nutzung von Bildern erkennbarer Personen. Für die reine Vertragserfüllung, etwa eine Bestellabwicklung, brauchst du dagegen keine gesonderte Einwilligung, weil Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage ausreicht.
Der Widerruf
Eine Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung berührt. Der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Erteilung, etwa über einen Abmeldelink im Newsletter.
Praxisbeispiel
Ein Blog bindet ein Cookie-Banner ein, das Analyse-Cookies erst nach aktiver Zustimmung setzt. Der Besucher klickt auf “Alle akzeptieren”. Das System speichert Zeitpunkt, verwendete Kategorie und eine eindeutige Kennung als Nachweis. Klickt der Besucher später auf “Einstellungen ändern” und deaktiviert Analyse, wird die Einwilligung widerrufen und keine weiteren Analyse-Cookies gesetzt.
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Häufige Fragen zu einwilligung
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.