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Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO

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Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 DSGVO
📄
Wat Sechs mögliche Erlaubnistatbestände
Häufigste lit. a, b und f
Lesehilfe:

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt sechs mögliche Erlaubnistatbestände. Ohne mindestens eine davon ist eine Verarbeitung unzulässig, unabhängig davon, wie gut die Absicht dahinter ist.

Die sechs Rechtsgrundlagen

Buchstabe Grundlage Typisches Beispiel
lit. a Einwilligung Newsletter-Anmeldung
lit. b Vertragserfüllung Bestellabwicklung im Shop
lit. c Rechtliche Verpflichtung Aufbewahrung von Rechnungen
lit. d Lebenswichtige Interessen Notfallsituationen
lit. e Öffentliches Interesse Behördliche Aufgaben
lit. f Berechtigtes Interesse Server-Logs, Betrugsprävention

Welche Grundlage passt zu meiner Website?

Bei den meisten Websites kommen drei Grundlagen am häufigsten vor: Einwilligung für Newsletter und nicht notwendige Cookies, Vertragserfüllung für Bestellungen und Kundenkonten, und berechtigtes Interesse für Server-Log-Dateien oder Betrugsprävention. Eine Datenschutzerklärung muss für jede Verarbeitung die konkret genutzte Grundlage benennen, eine allgemeine Sammelklausel reicht nicht.

Was bedeutet berechtigtes Interesse konkret?

Bei lit. f musst du eine Interessenabwägung dokumentieren können: Dein Interesse an der Verarbeitung (z. B. Sicherheit, Missbrauchsschutz) muss die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Je eingriffsintensiver die Verarbeitung, desto höher die Anforderungen an diese Abwägung.

Praxisbeispiel

Eine Freiberuflerin nutzt ihr Kontaktformular zur Angebotserstellung (lit. b, da vertragsvorbereitend), speichert Server-Logs aus Sicherheitsgründen (lit. f) und versendet einen freiwilligen Newsletter (lit. a). In ihrer Datenschutzerklärung nennt sie für jede dieser drei Verarbeitungen die passende Rechtsgrundlage einzeln, statt pauschal auf “berechtigtes Interesse” zu verweisen.

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Tipp. Prüfe für jede Datenverarbeitung auf deiner Website einzeln, welche der sechs Grundlagen passt. Eine falsch gewählte Rechtsgrundlage macht die gesamte Verarbeitung angreifbar.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu rechtsgrundlagen nach art. 6 dsgvo

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Welche Rechtsgrundlage brauche ich für ein Kontaktformular?
Meist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die Anfrage der Vorbereitung eines Vertrags dient, sonst lit. f (berechtigtes Interesse an der Bearbeitung von Anfragen).
Reicht ein berechtigtes Interesse immer aus?
Nein. Du musst eine Interessenabwägung vornehmen: Dein Interesse an der Verarbeitung muss die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Bei sensiblen Daten reicht lit. f in der Regel nicht.