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Personenbezogene Daten

⚖️
Rechtsgrundlage Art. 4 Nr. 1 DSGVO
📄
Was Angaben zu einer identifizierbaren Person
Beispiel Name, E-Mail, IP-Adresse
Lesehilfe:

Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das ist bewusst weit gefasst: Es reicht schon aus, dass eine Person mit vertretbarem Aufwand identifizierbar ist, direkt oder über Zusatzinformationen.

Was zählt dazu?

Kategorie Beispiele
Identifikationsdaten Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer
Kontaktdaten E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift
Technische Daten IP-Adresse, Geräte-ID, Cookie-Kennung
Verhaltensdaten Klickverhalten, Kaufhistorie, Standortdaten
Besondere Kategorien Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugung, sexuelle Orientierung

Was zählt nicht dazu?

Anonymisierte Daten, bei denen ein Personenbezug dauerhaft und unwiderruflich ausgeschlossen ist, fallen nicht unter den Begriff. Pseudonymisierte Daten dagegen schon, denn hier bleibt eine Zuordnung über einen Schlüssel möglich, auch wenn du diesen Schlüssel getrennt aufbewahrst.

Besondere Kategorien: strengere Regeln

Für sensible Daten wie Gesundheits-, Herkunfts- oder Gewerkschaftsdaten gilt Art. 9 DSGVO mit strengeren Anforderungen. Eine einfache Interessenabwägung reicht hier meist nicht; in der Regel brauchst du eine ausdrückliche Einwilligung oder eine spezifische gesetzliche Erlaubnis.

Der Test: Ist eine Person identifizierbar?

Entscheidend ist nicht, ob du selbst eine Person tatsächlich identifizierst, sondern ob dies mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, notfalls durch Kombination mehrerer Informationen. Eine einzelne Postleitzahl ist meist kein personenbezogenes Datum, eine Kombination aus Postleitzahl, Geburtsdatum und Beruf kann dagegen schon ausreichen, um eine Person eindeutig einzugrenzen. Diese weite Auslegung ist bewusst gewählt, damit auch indirekte Identifizierungswege erfasst werden.

Beispiel: Wann wird aus einer Zahl ein personenbezogenes Datum?

Eine Kundennummer allein sagt zunächst wenig aus. Sobald du aber eine Tabelle führst, in der diese Nummer einem Namen zugeordnet ist, egal ob in derselben Datei oder einer separaten, gilt die Kundennummer als personenbezogen, weil die Zuordnung technisch möglich ist. Das gilt selbst dann, wenn nur eine einzige Person im Unternehmen Zugriff auf die Zuordnungstabelle hat.

Praxisbeispiel

Ein Onlineshop speichert Name, Lieferadresse und E-Mail-Adresse für die Bestellabwicklung. Alle drei sind personenbezogene Daten und müssen in der Datenschutzerklärung mit Zweck und Rechtsgrundlage genannt werden. Speichert der Shop zusätzlich Kaufhistorien zur Produktempfehlung, ist auch das ein personenbezogenes Datum, das eine eigene Erwähnung braucht, weil der Verarbeitungszweck ein anderer ist als die reine Bestellabwicklung.

⚠️
Achtung. Auch scheinbar harmlose technische Daten wie eine IP-Adresse gelten als personenbezogen. Wer das übersieht, vergisst schnell wichtige Klauseln in der Datenschutzerklärung.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu personenbezogene daten

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Ist eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum?
Ja. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden und des EuGH gilt eine IP-Adresse als personenbezogen, weil sie unter bestimmten Umständen einer Person zugeordnet werden kann, etwa über den Internetprovider.
Zählen Unternehmensdaten auch als personenbezogene Daten?
Nur, wenn sie sich auf eine konkrete natürliche Person beziehen lassen, etwa eine persönliche Geschäfts-E-Mail mit Namen. Reine Firmendaten wie eine allgemeine info@-Adresse fallen meist nicht darunter.