Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt sechs mögliche Erlaubnistatbestände. Ohne mindestens eine davon ist eine Verarbeitung unzulässig, unabhängig davon, wie gut die Absicht dahinter ist.
Die sechs Rechtsgrundlagen
| Buchstabe | Grundlage | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| lit. a | Einwilligung | Newsletter-Anmeldung |
| lit. b | Vertragserfüllung | Bestellabwicklung im Shop |
| lit. c | Rechtliche Verpflichtung | Aufbewahrung von Rechnungen |
| lit. d | Lebenswichtige Interessen | Notfallsituationen |
| lit. e | Öffentliches Interesse | Behördliche Aufgaben |
| lit. f | Berechtigtes Interesse | Server-Logs, Betrugsprävention |
Welche Grundlage passt zu meiner Website?
Bei den meisten Websites kommen drei Grundlagen am häufigsten vor: Einwilligung für Newsletter und nicht notwendige Cookies, Vertragserfüllung für Bestellungen und Kundenkonten, und berechtigtes Interesse für Server-Log-Dateien oder Betrugsprävention. Eine Datenschutzerklärung muss für jede Verarbeitung die konkret genutzte Grundlage benennen, eine allgemeine Sammelklausel reicht nicht.
Was bedeutet berechtigtes Interesse konkret?
Bei lit. f musst du eine Interessenabwägung dokumentieren können: Dein Interesse an der Verarbeitung (z. B. Sicherheit, Missbrauchsschutz) muss die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Je eingriffsintensiver die Verarbeitung, desto höher die Anforderungen an diese Abwägung.
Praxisbeispiel
Eine Freiberuflerin nutzt ihr Kontaktformular zur Angebotserstellung (lit. b, da vertragsvorbereitend), speichert Server-Logs aus Sicherheitsgründen (lit. f) und versendet einen freiwilligen Newsletter (lit. a). In ihrer Datenschutzerklärung nennt sie für jede dieser drei Verarbeitungen die passende Rechtsgrundlage einzeln, statt pauschal auf “berechtigtes Interesse” zu verweisen.
Setze das korrekt in deiner Datenschutzerklärung um
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Häufige Fragen zu rechtsgrundlagen nach art. 6 dsgvo
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.