Verantwortlicher
Der Verantwortliche ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Person oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Bei einer Website ist das in der Regel der Betreiber: die Person oder das Unternehmen, das die Domain führt und über eingesetzte Tools entscheidet.
Pflichten des Verantwortlichen
| Pflicht | Fundstelle |
|---|---|
| Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung | Art. 6 DSGVO |
| Transparente Information der Nutzer | Art. 13, 14 DSGVO |
| Angemessene technische Sicherheit | Art. 32 DSGVO |
| Verträge mit Auftragsverarbeitern | Art. 28 DSGVO |
| Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses | Art. 30 DSGVO |
Gemeinsame Verantwortlichkeit
Entscheiden mehrere Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel, etwa bei einem eingebetteten Social-Media-Plugin mit eigener Datenerhebung, kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vorliegen. Dann müssen die Beteiligten in einer Vereinbarung festlegen, wer welche Pflichten übernimmt.
Wo muss der Verantwortliche genannt werden?
Sowohl im Impressum als auch am Anfang der Datenschutzerklärung gehört der vollständige Name beziehungsweise die Firma, die Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit des Verantwortlichen. Das ist die Grundlage, auf der Nutzer ihre Betroffenenrechte überhaupt geltend machen können.
Praxisbeispiel
Ein Solo-Selbstständiger betreibt einen Onlinekurs über eine eigene Website, nutzt aber eine externe Lernplattform für die Kursinhalte. Für die Website-Daten (Kontaktformular, Server-Logs) ist er alleiniger Verantwortlicher. Für die Nutzung der Lernplattform ist häufig der Plattformbetreiber selbst Verantwortlicher, mit eigener Datenschutzerklärung, auf die verwiesen werden sollte.
Setze das korrekt in deiner Datenschutzerklärung um
Unser Generator erstellt solche Klauseln automatisch, rechtssicher in 3 Minuten.
Häufige Fragen zu verantwortlicher
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.