Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der DSGVO und nimmt Beschwerden von betroffenen Personen entgegen (Art. 51, 57 DSGVO). In Deutschland ist die Aufsicht föderal organisiert: Jedes Bundesland hat eine eigene Landesdatenschutzbehörde, ergänzt durch den Bundesbeauftragten für öffentliche Stellen des Bundes.
Aufgaben der Aufsichtsbehörde
| Aufgabe | Beispiel |
|---|---|
| Beschwerden bearbeiten | Prüfung nach Meldung eines Nutzers |
| Beratung und Information | Leitfäden für Unternehmen |
| Kontrollen und Prüfungen | Anlassbezogene oder stichprobenartige Kontrolle |
| Sanktionen verhängen | Bußgelder nach Art. 83 DSGVO |
Wann meldet man sich bei der Aufsichtsbehörde?
Betroffene Personen können sich beschweren, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden, etwa bei ausbleibender Reaktion auf eine Auskunftsanfrage. Unternehmen müssen sich melden, wenn eine meldepflichtige Datenpanne vorliegt (Art. 33 DSGVO), in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden.
Welche Behörde ist zuständig?
In der Regel die Landesdatenschutzbehörde am Sitz deines Unternehmens. Bei grenzüberschreitender Verarbeitung innerhalb der EU greift das One-Stop-Shop-Prinzip: Eine federführende Behörde koordiniert die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer betroffener Mitgliedstaaten.
Praxisbeispiel
Ein Nutzer bittet einen Onlineshop schriftlich um Löschung seines Kontos. Der Shop reagiert wochenlang nicht. Der Nutzer wendet sich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde, die den Shop kontaktiert und um Stellungnahme bittet. Nach Klärung löscht der Shop die Daten, und die Behörde schließt den Vorgang, in diesem Fall ohne Bußgeld, aber mit dokumentierter Verwarnung.
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Häufige Fragen zu aufsichtsbehörde
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.