Verantwortlicher

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Rechtsgrundlage Art. 4 Nr. 7 DSGVO
📄
Was Entscheidet über Zwecke und Mittel
Pflicht Nennung im Impressum & Datenschutzerklärung
Lesehilfe:

Der Verantwortliche ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Person oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Bei einer Website ist das in der Regel der Betreiber: die Person oder das Unternehmen, das die Domain führt und über eingesetzte Tools entscheidet.

Pflichten des Verantwortlichen

Pflicht Fundstelle
Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung Art. 6 DSGVO
Transparente Information der Nutzer Art. 13, 14 DSGVO
Angemessene technische Sicherheit Art. 32 DSGVO
Verträge mit Auftragsverarbeitern Art. 28 DSGVO
Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses Art. 30 DSGVO

Gemeinsame Verantwortlichkeit

Entscheiden mehrere Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel, etwa bei einem eingebetteten Social-Media-Plugin mit eigener Datenerhebung, kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vorliegen. Dann müssen die Beteiligten in einer Vereinbarung festlegen, wer welche Pflichten übernimmt.

Wo muss der Verantwortliche genannt werden?

Sowohl im Impressum als auch am Anfang der Datenschutzerklärung gehört der vollständige Name beziehungsweise die Firma, die Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit des Verantwortlichen. Das ist die Grundlage, auf der Nutzer ihre Betroffenenrechte überhaupt geltend machen können.

Praxisbeispiel

Ein Solo-Selbstständiger betreibt einen Onlinekurs über eine eigene Website, nutzt aber eine externe Lernplattform für die Kursinhalte. Für die Website-Daten (Kontaktformular, Server-Logs) ist er alleiniger Verantwortlicher. Für die Nutzung der Lernplattform ist häufig der Plattformbetreiber selbst Verantwortlicher, mit eigener Datenschutzerklärung, auf die verwiesen werden sollte.

⚠️
Achtung. Fehlt die Nennung des Verantwortlichen komplett, ist die Datenschutzerklärung unvollständig und angreifbar, unabhängig davon, wie gut der Rest formuliert ist.
💡
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu verantwortlicher

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Wer ist bei einer Website der Verantwortliche?
In der Regel der Betreiber der Website, also die Person oder das Unternehmen, das über Inhalt, Zwecke und eingesetzte Tools entscheidet. Bei mehreren Beteiligten kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vorliegen.
Was ist der Unterschied zum Auftragsverarbeiter?
Der Verantwortliche entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur nach dessen Weisung, etwa ein Hosting-Anbieter.