Datenschutzbeauftragter

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Rechtsgrundlage Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG
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Pflicht ab In der Regel 20 Mitarbeitende
Auch extern? Ja, als externer DSB möglich
Lesehilfe:

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht intern die Einhaltung der DSGVO und berät den Verantwortlichen. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich in Deutschland vor allem aus § 38 BDSG, der die europäischen Vorgaben aus Art. 37 DSGVO ergänzt.

Wann ist ein DSB Pflicht?

Voraussetzung Details
Mitarbeiterzahl In der Regel ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung befasst sind
Kerntätigkeit + Umfangreiche Überwachung Unabhängig von der Mitarbeiterzahl, z. B. bei Profiling
Verarbeitung besonderer Kategorien Bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten als Kerntätigkeit
Öffentliche Stellen Grundsätzlich immer Pflicht

Interner oder externer DSB?

Beide Varianten sind zulässig. Ein interner DSB kennt das Unternehmen besser, muss aber unabhängig agieren dürfen und darf nicht in einem Interessenkonflikt stehen, etwa als Geschäftsführer. Ein externer DSB ist oft die praktikablere Lösung für kleinere Unternehmen, weil Fachwissen eingekauft wird, ohne eine volle Stelle zu schaffen.

Was, wenn keine Pflicht besteht?

Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt der Verantwortliche selbst für die Einhaltung der DSGVO zuständig. Viele kleine Unternehmen und Selbstständige benennen freiwillig eine Kontaktperson für Datenschutzfragen, ohne formal einen DSB im Sinne des Gesetzes zu bestellen.

Praxisbeispiel

Ein wachsendes SaaS-Unternehmen überschreitet die Schwelle von zwanzig Beschäftigten, die regelmäßig mit Kundendaten arbeiten. Das Unternehmen bestellt einen externen Datenschutzbeauftragten, meldet dies der zuständigen Aufsichtsbehörde und nennt die Kontaktdaten des DSB in der Datenschutzerklärung, wie es Art. 37 Abs. 7 DSGVO vorsieht.

⚠️
Achtung. Das Fehlen eines gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten kann selbst Gegenstand eines Bußgeldverfahrens sein, unabhängig von einem konkreten Datenschutzverstoß.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu datenschutzbeauftragter

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Brauche ich als kleines Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
In der Regel erst ab zwanzig Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten (§ 38 BDSG), oder bei bestimmten risikoreichen Verarbeitungen unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
Kann ich selbst Datenschutzbeauftragter meines Unternehmens sein?
Als Geschäftsführer oder Inhaber grundsätzlich nicht, da dies zu einem Interessenkonflikt führt. Ein Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister kann diese Rolle übernehmen.