Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht intern die Einhaltung der DSGVO und berät den Verantwortlichen. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich in Deutschland vor allem aus § 38 BDSG, der die europäischen Vorgaben aus Art. 37 DSGVO ergänzt.
Wann ist ein DSB Pflicht?
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Mitarbeiterzahl | In der Regel ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung befasst sind |
| Kerntätigkeit + Umfangreiche Überwachung | Unabhängig von der Mitarbeiterzahl, z. B. bei Profiling |
| Verarbeitung besonderer Kategorien | Bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten als Kerntätigkeit |
| Öffentliche Stellen | Grundsätzlich immer Pflicht |
Interner oder externer DSB?
Beide Varianten sind zulässig. Ein interner DSB kennt das Unternehmen besser, muss aber unabhängig agieren dürfen und darf nicht in einem Interessenkonflikt stehen, etwa als Geschäftsführer. Ein externer DSB ist oft die praktikablere Lösung für kleinere Unternehmen, weil Fachwissen eingekauft wird, ohne eine volle Stelle zu schaffen.
Was, wenn keine Pflicht besteht?
Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt der Verantwortliche selbst für die Einhaltung der DSGVO zuständig. Viele kleine Unternehmen und Selbstständige benennen freiwillig eine Kontaktperson für Datenschutzfragen, ohne formal einen DSB im Sinne des Gesetzes zu bestellen.
Praxisbeispiel
Ein wachsendes SaaS-Unternehmen überschreitet die Schwelle von zwanzig Beschäftigten, die regelmäßig mit Kundendaten arbeiten. Das Unternehmen bestellt einen externen Datenschutzbeauftragten, meldet dies der zuständigen Aufsichtsbehörde und nennt die Kontaktdaten des DSB in der Datenschutzerklärung, wie es Art. 37 Abs. 7 DSGVO vorsieht.
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Häufige Fragen zu datenschutzbeauftragter
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.