Aufsichtsbehörde

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Rechtsgrundlage Art. 51, Art. 77 DSGVO
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Wer Landesdatenschutzbehörde
Beschwerde Kostenlos möglich
Lesehilfe:

Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der DSGVO und nimmt Beschwerden von betroffenen Personen entgegen (Art. 51, 57 DSGVO). In Deutschland ist die Aufsicht föderal organisiert: Jedes Bundesland hat eine eigene Landesdatenschutzbehörde, ergänzt durch den Bundesbeauftragten für öffentliche Stellen des Bundes.

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Aufgabe Beispiel
Beschwerden bearbeiten Prüfung nach Meldung eines Nutzers
Beratung und Information Leitfäden für Unternehmen
Kontrollen und Prüfungen Anlassbezogene oder stichprobenartige Kontrolle
Sanktionen verhängen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO

Wann meldet man sich bei der Aufsichtsbehörde?

Betroffene Personen können sich beschweren, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden, etwa bei ausbleibender Reaktion auf eine Auskunftsanfrage. Unternehmen müssen sich melden, wenn eine meldepflichtige Datenpanne vorliegt (Art. 33 DSGVO), in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden.

Welche Behörde ist zuständig?

In der Regel die Landesdatenschutzbehörde am Sitz deines Unternehmens. Bei grenzüberschreitender Verarbeitung innerhalb der EU greift das One-Stop-Shop-Prinzip: Eine federführende Behörde koordiniert die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer betroffener Mitgliedstaaten.

Praxisbeispiel

Ein Nutzer bittet einen Onlineshop schriftlich um Löschung seines Kontos. Der Shop reagiert wochenlang nicht. Der Nutzer wendet sich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde, die den Shop kontaktiert und um Stellungnahme bittet. Nach Klärung löscht der Shop die Daten, und die Behörde schließt den Vorgang, in diesem Fall ohne Bußgeld, aber mit dokumentierter Verwarnung.

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Gut zu wissen. Die Nennung deiner zuständigen Aufsichtsbehörde in der Datenschutzerklärung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, gilt aber als transparenzfördernd und wird empfohlen.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu aufsichtsbehörde

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Welche Aufsichtsbehörde ist für mich zuständig?
In Deutschland gibt es je Bundesland eine eigene Landesdatenschutzbehörde, zuständig ist meist die Behörde am Sitz deines Unternehmens.
Kostet eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde etwas?
Nein, das Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO ist für betroffene Personen kostenlos.